Vertragspartner
Auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) kommt zwischen dem Kunden und
Mikes Oldie Parade
Vertreten durch Michael Hömig
Adresse: Ammerbachstraße 41, 64372 Ober-Ramstadt
Tel: 06154 - 6949777
Fax: 06154 - 6949778
E-Mail-Adresse: mh@samico.eu
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE282136440
, nachfolgend Anbieter genannt, der Vertrag zustande.
Vertragsgegenstand
Durch diesen Vertrag wird das Angebot von Dienstleistungen aus dem Bereich Tanz- und Unterhaltungsmusik über die Homepage des Anbieters geregelt.
Vertragsschluss
Der Vertrag kommt über Fernkommunikationsmittel wie Telefon und E-Mail zustande. Der Kunde teilt dem Anbieter Termin und Auftragsort mit. Anschließend wird eine Terminbestätigung, der Preis und alle dazugehörigen Konditionen dem Kunden mitgeteilt. Dieser bestätigt den Termin in schriftlicher Form per E-Mail oder Brief und gibt sein Einverständnis über die zuvor mitgeteilten Preise und Konditionen.
Der Veranstalter verpflichtet sich, die organisatorischen (z.B. Genehmigungen), technischen und räumlichen Voraussetzungen für die Durchführung der Veranstaltung zu schaffen und die ihn betreffenden Verpflichtungen aus der „Checkliste Bühne“, die Vertragsbestandteil ist, zu erfüllen.
Sollte der Künstler nach Aufbau der technischen Geräte bis zum Auftritt den Veranstaltungsort verlassen, oder wenn auf Grund von mehreren Auftritten über einen längeren Zeitraum oder wegen Darbietungen über mehrere Tage bedingte Ruhepausen entstehen, hat der Veranstalter am Veranstaltungsort für genügende Bühnenabsicherung gegen Diebstahl, Feuergefahr, Sachbeschädigungen etc. Sorge zu tragen.
Der Künstler erhält für seinen Auftritt ein Honorar dessen Höhe zuvor vereinbart wurde. Das Honorar unterliegt den jeweils geltenden steuerlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland. Gemäß § 19 UStG erhebt der Künstler keine Umsatzsteuer und weist diese folglich auch nicht aus (Kleinunternehmerstatus).
Wurde für das Honorar keine Pauschale vereinbart, ist dieses je Stunde mit dem vereinbarten Stundensatz zu berechnen. Jede weitere Stunde über den vereinbarten Zeitraum hinaus wird mit dem vereinbarten Stundensatz berechnet. Hierbei wird die eventuell letzte überschrittene halbe Stunde als volle Stunde berechnet.
Der endgültige Rechnungsbetrag ist am Veranstaltungstag unmittelbar nach Beendigung der künstlerischen Darbietung in bar zu entrichten. Der Veranstalter erhält eine Quittung und bekommt auf Wunsch eine Rechnung in Briefform nachgereicht.
Das Honorar beinhaltet alle Reisekosten, Hotelübernachtungen - soweit es keine spezifischen Regelungen gibt.
GEMA
Der Veranstalter trägt die Kosten für Aufführungsrechte (GEMA).
Führt höhere Gewalt zum Ausfall der Veranstaltung, werden beide Vertragspartner von ihren Leistungspflichten befreit. Als höhere Gewalt gelten z. B. Streiks, Stromausfall des Hauptnetztes, kriegerische Ereignisse, Naturkatastrophen. Der Künstler trägt die Gefahr von Verzögerungen und Beschädigungen bei der Anreise und dem Transport zum Veranstaltungsort, sofern er die Anreise bzw. den Transport selber organisiert. Der Veranstalter haftet für alle Personen- und Sachschäden auf den von ihm organisierten Reise- und Transportwegen und innerhalb der Veranstaltungsräume.
Kommt es zu unvorhersehbaren Vorfällen, die eine Durchführung der Veranstaltung für den Künstler unzumutbar machen, z. B. bei nachhaltigen Störungen durch Besucher, fehlende Besucher, verfrühtem Abbruch der Veranstaltung durch den Veranstalter oder technische Störungen, ist der Künstler zum Abbruch der Veranstaltung bzw. seiner Darbietung berechtigt, behält jedoch Grundpauschal- und Kostenerstattungsanspruch (240,- EURO).